Habe ich Pensionskassenanspruch?
Eine ergänzende Pensionsvorsorge können Arbeitgeber (Unternehmen, Gemeinden, Freiberufler, Vereine etc.) für ihre Mitarbeiter unter Verwendung eines Lohnsummenteils ansparen.
Auf Gehaltsabrechnungen bzw. Kontoauszügen scheinen diese Beiträge auf.
Diese Leistung des Arbeitgebers kann auch via Personalabteilung, Betriebsrat und die zuständige Pensionskasse erfragt werden.