Die Altersvorsorge ist in Österreich nach dem „Drei-Säulen–Modell„ aufgebaut.
Die gesetzliche Altersvorsorge (Erste Säule) stellt die finanzielle Basis dar. Zusätzlich sollen die betriebliche (Zweite Säule) und die private Altersvorsorge (Dritte Säule) die Beibehaltung des gewohnten Lebensstandards ermöglichen.
Die wesentlichen Schwächen der Zweiten Säule
In den 90er Jahren wurden Veranlagungen in private Pensionskassen als verlässliche zweite Säule der Altersvorsorge beworben und durch steuerliche Anreize gefördert. Viele Arbeitgeber nutzten diese Zeit dazu, um ihre betrieblichen Pensionszusagen in Pensionskassen auszulagern.
Die damaligen Annahmen und Prognosen haben jedoch nicht gehalten, da vielfach eine utopische Mindestverzinsung von über 5% angenommen wurde und die Ergebnisse der Pensionskassen bei weitem darunter lagen.
Dies führte teilweise zu massiven Kürzungen der Pensionskassen-Pensionen, die im Einzelfall bereits über 50% betragen.
Darüber hinaus wurde 2004 die ursprünglich gesetzliche Mindestertragsgarantie abgeschafft.
Verbesserungen
Die wesentlichen Forderungen:
- Flexiblere Veranlagungsstrategien statt Dachfondskonstruktionen
- Kostentransparenz, d.h. Aufschlüsselung aller Kosten, Spesen, Gebühren statt einer Gesamtkostenquote
- Abschaffung der wirkungslosen Schwankungsrückstellung für Anwartschaftsberechtigte und optionaler Verzicht für Leistungsberechtigte
- Wiedereinführung einer echten Mindestertragsgarantie
- Evaluierung der Besteuerung der betrieblichen Vorsorge
- Stärkung der Mitspracherechte der Pensionskassenberechtigten
- Prüfung der Veranlagungen und des damit verbundenen Risikos durch externe Experten
Das detaillierte Konzept kann bei unserem Pressesprecher gerne angefordert werden.